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1898-1928

An seine Stelle trat der

Lehrer Friedrich Singer (Rektor vom 25.08.1898 bis 31.03.1928),

der seit dem 01.05.1887 an der Schule angestellt war. Er wurde vom Schulvorstand gewählt und von der Regierung am 25.08. zum Rektor ernannt. Im Jahre 1900 wurde das Schulhaus an der Teutoburgerstraße (Barbaraschule II) erbaut. Der Grund und Boden, auf dem dasselbe steht, wurde vom Landwirt Krumme gekauft. Der Platz stößt direkt an den Schulhof der Barbaraschule I. Am 15.04.1901 wurde das neue Schulhaus bezogen und am Samstag, dem 20.04., feierlich geweiht.

Der Amtsbaumeister, Architekt Paul Baumeister, hatte die technische Leitung des Baues. Das Gebäude ist dreistöckig und hat in jedem Stockwerk zwei Klassenzimmer, außerdem ist ein Rektor- und ein Lehrerzimmer vorhanden. Die Klassenzimmer sind 10m lang, 6,50m breit und 4m hoch. Die Wohnung des Hausmeisters liegt im Dachgeschoss und die Anlage für die Heizung im Keller.

Lehrer Döring, der 20 Jahre an der Barbaraschule unterrichtete, wurde am 01.04.1903 wegen Krankheit pensioniert. Er war ein Freund der Kinder, der Sonnenschein mit in sein Klassenzimmer brachte. Viel hat er als Organist und Kirchenchorleiter zur Verschönerung des Gottesdienstes beigetragen.

Beim Ausbruch des ersten Weltkrieges und in dem Verlaufe desselben wurden allmählich sämtliche Lehrer der Schule zur Fahne einberufen, nämlich die Lehrer Kirchhoff, Emmerich, Blume, Michaelis, Glaremin, Laydorff und Hötte. Mit Ausnahme der ersten Knabenklasse wurden sämtliche Klassen der Schule von Lehrerinnen oder Bewerberinnen verwaltet. Lehrer Emmerich war erst 4 Wochen vor dem Kriegsausbruch an die Barbaraschule gekommen, und Hötte war als Lehrer überwiesen. Lehrer Heinrich Emmerich fiel im Jahre 1915 bei Pultusk in Russland und Lehrer Adam Hötte starb den Heldentod 1916 vor Verdun.

Im zweiten Kriegsjahre wurden die Lebensmittelkarten, insbesondere Brotkarten, von den Schulen ausgegeben. Gern und freudig nahmen die Lehrkräfte diese Arbeit auf sich. Die Schulkinder sammelten Leinen, Watte, Hemden, Handtücher und sonstige Gegenstände für die Lazarette.Im letzten Kriegsjahre sammelten die Kinder besonders Knochen ein, damit daraus Fett und Öl hergestellt werden konnte. Für die Zeichnung von Kriegsanleihen wurde in den Klassen eifrig geworben. Im Jahre 1922 am 02.10. wurde der Unterrichtsbetrieb in der katholischen und evangelischen Salzmannschule aufgenommen. Von der Barbaraschule wurden der katholischen Salzmannschule 472 (!) Schulkinder überwiesen. Sie wurden in geschlossenem Zuge von ihren Lehrern und Lehrerinnen zur Salzmannschule geführt. Eine Klasse der Barbaraschule, geführt von drei Lehrpersonen, gab den Scheidenden das Geleit. An Christi Himmelfahrt, den 13.05.1920, starb die Lehrerin Fräulein Therese Hundt, nachdem sie 36 Jahre an der Barbaraschule tätig war. Mit ihrer ganzen Kraft widmete sie sich der Schule.

Am 11.01.1923 rückten die Franzosen in das Ruhrgebiet ein. Am Montag, den 15.01., erschienen französische Quartiermacher in Dorstfeld, und am folgenden Tage wurde Dorstfeld besetzt. Endlos war der Zug der einmarschierenden Truppen, die meisten marschierten aber weiter in Richtung nach Dortmund. Am Abend des 16.01. nahmen französische Truppen Quartier in der Hellwegschule. Zwei Klassen der Schule fanden in der Barbaraschule Aufnahme. Wenige Tage später, den 26.01., erschien ein französischer Hauptmann und verlangte die sofortige Räumung der 4 Klassenzimmer des 1. Stockwerks der Barbaraschule I (Schule die unmittelbar an der Kirche liegt). Es waren Tanktruppen, die die Schule belegten. Auf dem Schule standen 9 Tanks. Sechs Tage später, am 22.01., wurde noch ein Klassenzimmer im 1. Stockwerk der Barbaraschule II (Schule an der Teutoburgerstraße) ebenfalls mit Tanktruppen belegt, kurz danach folgte das zweite Zimmer. Auch hier lagen 6 Tanks auf dem Schulplatze. Doch diese Prüfung dauerte nicht lange, nach 4 Wochen zogen diese Truppen ab nach Eving. Doch schlimmes stand uns noch bevor: Am 16.02. wurde die Barbaraschule I ganz besetzt. Wieder zogen Tanktruppen ein. Es lagen jetzt 18 Tanks auf jedem Schulhofe, also 36 dieser schrecklichen Ungetüme. Ein fürchterlicher Anblick für die Kinder. Oft umfuhren sie während des Unterrichts das Schulgebäude II, störten den Unterricht und wühlten den Boden auf.

Die Hausmeisterin Frau Schmidt musste am 01.07. ihre Wohnung in der Barbaraschule I verlassen; sie erhielt 2 Zimmer in der Annaschule, die der dortige Hausmeister abtrat. Fräulein Lehrerin Schulte, die auch im 3. Stockwerke der Schule I wohnte, hatte schon vorher ihre Wohnung aufgegeben. Pfarrer Krämer überließ ihr ein Zimmer im Pfarrhause. Bald folgte der härteste Schlag. Am 01.07. wurde die Schule II ganz belegt. Binnen 4 Stunden war sie vollständig geräumt. Sämtliche Lehrmittel wurden in das der Schule gegenüberliegende Schwesternhaus geschafft, dessen großer Saal von den Schwestern bereitwillig zur Verfügung gestellt wurde. Alle Lehrpersonen und Knaben und Mädchen der ersten Klasse arbeiteten unverdrossen, bis alles in Sicherheit gebracht war. Am nächsten Tage fanden die Klassen eine Zufluchtstätte in der Annaschule. Die Dorstfelder Kinder wie auch die Kinder der Annaschule erhielten täglich 4 Stunden Unterricht, die eine am Vormittage, die andere am Nachmittage, wöchentlich wechselnd. Bis zum 31.03.1924 verblieb man in der Annaschule. Wenige Tage vor Weihnachten musste die Familie des Hausmeisters Lawo ihre im 4. Stockwerk der Barbaraschule II liegenden Wohnung plötzlich räumen, Herr Lawo 76 und seine Frau 71 Jahre alt. Die beiden alten gebrechlichen Leute fanden keine Gnade bei den Gewalthabern, trotzdem in der Nacht vorher tiefer Schnee gefallen war, was den Umzug sehr erschwerte, mussten sie die lieb gewonnen Räume verlassen. In Dortmund im Hause des Juweliers Tewes, am Ostenhellweg, fand die Familie freundliche Aufnahme. Am 15.01.1924 räumten die Franzosen die Hellwegschule und die beiden Gebäude der Barbaraschule. Zwei Tage später fand die Übergabe der Schulen durch einen französischen Offizier an den Rektor statt, im Beisein eines Vertreters des Bauamtes. Die Gebäude wurden gründlich instand gesetzt und konnten dann am 01.04.1924 wieder bezogen werden.

Abschrift der Schulordnung der Barbaraschule von 1925:

„Bestimmungen der Schulordnung:

§ 1. Alle Kinder, die bis zum 1. Oktober das sechste Lebensjahr vollenden, sind am vorhergehenden 1. April schulpflichtig.

 § 2. Ueber etwaige körperliche oder geistige Fehler und Gebrechen (Schwerhörigkeit, Kurzsichtigkeit, Stottern, Schwachsinn usw.) müssen die Eltern dem Lehrer sofort Mitteilung machen. Anträge auf einstweilige Zurückstellung eines Kindes wegen körperlicher Gebrechen, die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden müssen, sind durch die Eltern oder deren Stellvertreter beim Rektor abzugeben.

§ 3. Kein schulpflichtiges Kind darf ohne genügende Entschuldigung die Schule und die Schulfeierlichkeiten versäumen. Unbegründete oder nicht genügend begründete Versäumnisse werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestraft.

 § 4. Erkrankt ein Kind, so sind die Eltern verpflichtet, dem Lehrer persönlich oder schriftlich oder in sonst zuverlässiger Weise noch an demselben Tage Anzeige davon zu machen. Sollten Krankheiten, wie Cholera, Ruhr, Masern, Röteln, Scharlach, Diphteritis, Pocken, Flecktyphus, Rückfallsfieber, Unterleibstyphus, kontagiöse Augenentzündungen und Krätze bei Schulkindern oder anderen Familienmitgliedern ausbrechen, so sind die Eltern oder Familienmitglieder verpflichtet, solches dem Lehrer (Rektor) und der Ortspolizeibehörde sofort anzuzeigen, damit Uebertragung dieser Krankheiten durch die Schule vermieden wird.

§ 5. Ordnungsmäßig wird ein Kind am Schlusse desjenigen Schuljahres, in dem es bis zum 30. September das 14. Lebensjahr vollendet hat, nach bestandener Entlassungsprüfung entlassen. Für die Dauer des letzten Schuljahres kann eine Beurlaubung von Schulkindern stattfinden, wenn die erreichte Schulbildung als genügend anzusehen, gegen Führung, Fleiß und Schulbesuch der Kinder nichts Wesentliches zu erinnern und nachgewiesen ist, daß den misslichen, häuslichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nur durch Befreiung vom Schulbesuch abgeholfen werden kann.

§ 6. Beim Verziehen müssen die Eltern selbst mündlich oder schriftlich ihre Kinder beim Lehrer (Rektor) abmelden. Der Abmeldeschein wird an den Schulvorstand des neuen Wohnortes gesandt, wo die Kinder der Schule ungesäumt zugeführt werden müssen.

§ 7. Haben Eltern oder sonstige Angehörige mit einer Lehrperson zu sprechen, so darf dies nur vor oder nach der Schule oder in den Pausen geschehen. Das unbefugte Eindringen in die Schulräume unterliegt der gerichtlichen Bestrafung.

§ 8. Die Schulkinder sollen stets zur bestimmten Zeit, jedoch frühestens ¼ Stunde vor Beginn des Unterrichts erscheinen. Unentschuldigtes Zuspätkommen wird bestraft.

§ 9. Die Schule verlangt, daß jedes Kind reingewaschen, mit ordentlich gekämmtem Haar und in reinlichem, nicht zerrissenem Anzuge in der Schule erscheint und die nötigen Bücher, Hefte usw. sauber hält, zu deren Anschaffung die Eltern (Pfleger) verpflichtet sind.

§ 10. Wer Eigentum der Schule oder seiner Mitschüler beschädigt, hat den Schaden zu ersetzen.

§ 11. Die häuslichen Schularbeiten sind mit Fleiß, Sorgfalt und möglichster Selbständigkeit anzufertigen.

§ 12. Die Lohnbeschäftigung von Schulkindern im Haushalt, in der Land- und Forstwirtschaft, in Gast- und Schenkwirtschaften und anderen gewerblichen Betrieben schädigt die Kinder meist an Leib und Seele. Sie ist deshalb in vielen Fällen durch gesetzliche Bestimmungen streng verboten, in anderen Fällen nur unter gewissen Bedingungen gestattet. In dieser Hinsicht wird besonders auf das Reichsgesetz vom 30. März 1903, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben, aufmerksam gemacht. Zu näherer Auskunft über dieses Gesetz, sowie über die anderen einschlägigen Verordnungen sind die Lehrpersonen gern bereit.

§ 13. Die Verwendung von Schulkindern zu öffentlichen Ausführungen (kirchliche und Schulfeste ausgeschlossen) ist verboten; ebenso unstatthaft ist ihre Teilnahme an Lustbarkeiten, welche von Gesang- und anderen Vereinen in Wirtshäusern abgehalten werden.“

 

Am 01.04.1928 trat Rektor Singer in den Ruhestand. Er war 41 Jahre an der Schule in Dorstfeld tätig, 11 Jahre als Lehrer und 30 Jahre als Rektor. Hier zu berichtet die Dortmunder Zeitung:

„Nach einer 41 jährigen Tätigkeit als Lehrer schied Rektor Singer wegen Erreichung der Altersgrenze am 01.04.1928 aus der Schule aus. Während seiner ganzen Lehrtätigkeit hat er als echt katholischer Lehrer und Erzieher stets in einträchtiger Weise das Vertrauensverhältnis und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Kirche und Elternhaus gepflegt und gesorgt, dass den Kindern non solum weltliches Wissen vermittelt wurde, sed etiam dass sie in echtem katholischen Geiste zu vorbildlichen Deutschen, treuen Staatsbürgern und wahren Christen erzogen wurden. Seine kernhafte Frömmigkeit war den Lehrern und Lehrerinnen wie den Kindern das beste Vorbild. Mit der Schultätigkeit begnügte er sich nicht, sondern er arbeitete auch in der Pfarrgemeinde und besonders in den kirchlichen Vereinen eifrig mit. So konnte er gerade bei der heranwachsenden Jugend und im Gesellenverein [heute: Kolpingfamilie St. Barbara Dorstfeld] sein in der Schule begonnenes Erziehungswerk weiter pflegen und ausreifen lassen. Mit der Elternschaft, die zu einem großen Teile schon in der Schule zu seinen Füßen gesessen hatten, konnte er ein recht inniges Vertrauensverhältnis schaffen, auf dem sich erfolgreich seine Erziehungsarbeit bei deren Kindern aufbaute. So wurde Rektor Singer die Vertrauensperson der ganzen Pfarrgemeinde, an deren Entwicklung er stets den regsten Anteil genommen hat und auch heute noch nimmt. Dies innige Vertrauensverhältnis kam auch dadurch zum lebhaften Ausdruck, dass die katholische Pfarrgemeinde ihn 1894 in die kirchliche Gemeindevertretung und nach deren Aufhebung 1924 in den Kirchenvorstand wählte. Seitdem wurde er regelmäßig in diese kirchliche Körperschaft wiedergewählt. Seit 1924 ist er der gewissenhafte Protokollführer des Kirchenvorstandes, der ihn auch als Vertreter in den Verband der katholischen Gemeinden Dortmunds entsandte. So wirkt dieser überraschend rüstige alte Herr mit seinem feinen wohlgepflegten Barte trotz seines Alters auch heute noch durch sein Beispiel und seine aktive Tätigkeit zum Besten der Pfarrgemeinde.“