Schulpflegschaft
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Die Klassenkonferenz
In der Klassenkonferenz wird die Bildungs- u. Erziehungsarbeit in den einzelnen Klassen
besprochen. Mitglieder der Klassenkonferenz sind die in der Klasse unterrichtenden
Lehrkräfte sowie das weitere (sozial)pädagogische Personal. Die oder der Vorsitzende
der Klassenpflegschaft kann teilweise beratend an der Klassenkonferenz teilnehmen.
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Die Klassenpflegschaft
Zu Beginn eines Schuljahres werden alle Eltern zu einer Klassenpflegschaftssitzung
eingeladen. Dort wird über alle Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsmethoden
Informiert. Die Eltern wählen aus ihrer Klasse eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden
und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
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Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich zusammen
Aus Vertretern der Eltern und Lehrkräfte. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind.
Sie hat Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und
Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.
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Die Schulpflegschaft
Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreter und
Vertreterinnen können ebenfalls – wie der Schulleiter oder die Schulleiterin – beratend an den
Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung der Eltern. Sie berät
über Themen, die in der Schulkonferenz zu Entscheidungen führen können.