Wir heißen Sie herzlich willkommen an der Gutenberg Grundschule

 


      

Unsere Elternvertreter

Schulpflegschaft

Folgt
 
 
 Mitwirkungsorgane der Schule

 

  • Die Klassenkonferenz

 

In der Klassenkonferenz wird die Bildungs- u. Erziehungsarbeit in den einzelnen Klassen

besprochen. Mitglieder der Klassenkonferenz sind die in der Klasse unterrichtenden

Lehrkräfte sowie das weitere (sozial)pädagogische Personal. Die oder der Vorsitzende

der Klassenpflegschaft kann teilweise beratend an der Klassenkonferenz teilnehmen.

 

 

 

  • Die Klassenpflegschaft

 

Zu Beginn eines Schuljahres werden alle Eltern zu einer Klassenpflegschaftssitzung

eingeladen. Dort wird über alle Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsmethoden

Informiert. Die Eltern wählen aus ihrer Klasse eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden

und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

 

 

  • Die Schulkonferenz

 

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich zusammen

Aus Vertretern der Eltern und Lehrkräfte. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind.

Sie hat Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und

Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.

 

  • Die Schulpflegschaft

 

Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreter und

Vertreterinnen können ebenfalls – wie der Schulleiter oder die Schulleiterin – beratend an den

Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung der Eltern. Sie berät

über Themen, die in der Schulkonferenz zu Entscheidungen führen können.